Studien und Umfragen

 
 
  Studien  
 
 
     
 
MKW (2008)
über die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Lotterie- und Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft
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TNS emnid (2008)
Glücksspielstaatsvertrag: Eine Befragung von Bevölkerung, Eltern und Vorsitzenden von Sportvereinen in Deutschland - Juli 2008
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TNS emnid (2007)
Einstellung der Bevölkerung zu privaten und staatlichen Sportwetten
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IFO (2006)
Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Sportwettenmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft

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Deloitte (2006)
Vorschläge für ein Duales Wettsystem

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  Umfragen  
 
 
     
 

Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) hat bei den großen deutschen Parteien nachgefragt, wie sie sich zum Thema „Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland“ stellen.

In unserer Kurzumfrage haben wir den Bundesparteien folgende Fragen gestellt:

1.Wie steht Ihre Partei zur Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland?

2. Vorausgesetzt, das Bundesverfassungsgericht stellt mit seiner erwarteten Entscheidung die Weichen für eine Liberalisierung des Wettmarktes, welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu den ordnungspolitischen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für private Wettunternehmer in Deutschland?

 

Lesen Sie hier die einzelnen Stellungnahmen der Parteien / Bundestagsfraktionen:

 


Dagmar Freitag, MdB, Sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Frage 1:

„Wir haben uns stets für eine Ausnahme des Glücksspielwesens aus dem Wirkungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingesetzt. Wir sind uns der Bedeutung des staatlichen Glücksspielmonopols für die Finanzierung insbesondere des Breitensports bewusst. Dieses Monopol ist Grundvoraussetzung für den Erhalt der Breitensportfinanzierung in unserem Land. Der Deutsche Sportbund hat errechnet, dass im vergangenen Jahr 2004 etwa 510 Millionen Euro an Lottomitteln an den DSB und die Landessportbünde geflossen sind. Mit großem Interesse erwarten wir die vom Bundesverfassungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs zu fällende Entscheidung zum bestehen staatlichen Wettmonopol. Wir unterstützen die Forderung der für die Organisation des Glücksspielwesens allein zuständigen Länder, des Deutschen Sportbundes, der Landessportbünde und der Spitzenverbände zum Erhalt des Monopols.“

Frage 2:

„Die im Januar 2004 von der EU-Kommission vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie soll die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der Dienstleistungserbringer erleichtern und Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Grundsätzlich soll jeder Anbieter ohne zusätzliche Genehmigungen seine im Herkunftsland zulässigen Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten erbringen dürfen. Das Ziel der Liberalisierung des Glücksspielwesens ist in der Dienstleistungsrichtlinie vorgegeben. Die SPD-geführte Bundesregierung hat sich stets für eine Ausnahme des Glücksspielwesens in dieser Frage eingesetzt, insbesondere auf der EU-Sportministerkonferenz am 27./28. April 2005 in Luxemburg. Die Mehrheit der Sportminister hat die Auffassung der Bundesregierung geteilt. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für das Lotteriewesen können wir uns auf Bundesebene nicht initiativ in diesem Regelungsbereich betätigen.“

 


Detlef Parr, MdB, Sportpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen wurden zusammen beantwortet.

„Richtig ist, dass die dem Staat aus dem Glücksspiel zufließenden Gewinne heute einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung der Sportförderung leisten. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die Frage, ob Sportwetten nur von der Staatlichen Lotterieverwaltung veranstaltet werden dürfen, wie vom Bundesverwaltungsgericht angenommen, Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Auch ist nicht auszuschließen, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage auseinandersetzen und zu dem Ergebnis kommen wird, dass der Lotteriestaatsvertrag wegen Verstoßes gegen die in Art. 49 EGV verankerte Dienstleistungsfreiheit als europarechtswidrig einstufen ist. Deshalb ist es notwendig, rechtzeitig über Alternativen nachzudenken, um die Finanzierung des Sports auch in Zukunft zu gewährleisten. Laut einem von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist es möglich, die Ziele, einerseits den Spielbetrieb in geordnete Bahnen zu lenken und andererseits die Gewinne gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, auch auf andere Weise als durch ein staatliches Monopol zu erreichen. So seien hinsichtlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke z.B. steuerliche Maßnahmen oder Selbstverpflichtungen denkbar. In Anbetracht der unsicheren Rechtslage und im Interesse der Sportförderung ist es geboten, diese Alternativen sorgfältig zu prüfen.“

 


Winfried Hermann, MdB, Sportpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen wurden zusammen beantwortet.

„Wir befürchten, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf für eine Dienstleistungsrichtlinie die Verbraucher- und Umwelt- und Sozialstandards in Deutschland gefährdet. Wir teilen daher die vielfache Einschätzung, dass die Sportförderung in Deutschland durch Lotterieerlöse bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie gefährdet wäre. Die Richtlinie ist daher untauglich, da sie in der vorgelegten Fassung nicht für eine gesellschaftlich breit akzeptierte Harmonisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes sorgt, sondern allein auf eine Liberalisierung der Märkte setzt.

Erster zentraler Streitpunkt ist das so genannte Herkunftslandprinzip, nach dem ein Dienstleister vorwiegend die Gesetze des Landes, in dem er niedergelassen ist, befolgen muss. Die Vorschriften des Ziellandes bezüglich z.B. Ausübung, Qualität, Werbung und Kontrolle der Dienstleistung würden danach vor Ort mit 24 anderen Rechtssystemen konkurrieren. Diese Vorgehensweise der EU-Kommission ist in mehreren Anhörungen im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament u.a. aus rechts-, europa-, verbraucher- und wirtschaftspolitischen Gründen heftig kritisiert worden. Hauptsorge ist ein einsetzender Standortwettbewerb, bei dem zu befürchten ist, dass Verbraucherschutz abgebaut wird und sich das niedrigste Niveau durchsetzt.

Zweiter zentraler Streitpunkt ist der Anwendungsbereich der Richtlinie, der auch Dienstleistungen im allgemeinen (wirtschaftlichen) Interesse umfasst. Viele Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie Gesundheitsdienste, Kultur, Bildung, audiovisuelle oder soziale Dienstleistungen können vom Richtlinienentwurf erfasst werden. Wir befürchten, dass solche Dienstleistungen dann in den Mitgliedstaaten nicht mehr sachgerecht angeboten werden können. Umso mehr, weil für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse - entgegen den Forderungen des Europäischen Parlamentes - bisher kein Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie vorgelegt wurde.

Ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Forderungen an die Bundesregierung für die Verhandlungen in Brüssel vorgibt, ist am 30. Juni im Bundestag beschlossen worden. Er ist als BT-Drs. 15/ 5832 zu finden. Er sieht vor, dass der jetzige Richtlinienvorschlag zurückgezogen und grundlegend überarbeitet wird. Das Herkunftslandprinzip als Kern des Kommissionsvorschlags wird kritisiert und als nicht erforderlich angesehen. Die Bundsregierung wird aufgefordert, sich für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, Umwelt- und Verbraucherschutz, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und für die kulturelle und sprachliche Vielfalt einzusetzen. Der Geltungsbereich der Richtlinie soll weiter beschränkt und z.B. Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, das Internationale Privatrecht und das Lauterkeitsrecht ausgenommen werden. Die öffentliche Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten sollen bei den nationalen Behörden des Ziellandes verbleiben. Für fehlerhafte und gefährliche Dienstleistungen sollen Haftungs- und Entschädigungsregeln entwickelt werden.

Die GRÜNEN im Europäischen Parlament haben ebenfalls mehrfach Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Auch sie fordern die Beschränkung des Anwendungsbereichs und langfristig eine Harmonisierung der Regelungen für Niederlassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen.

Im Übrigen ist es trotz meiner mehrfachen Bitte leider den privaten Wettanbietern oder den von ihnen beauftragten PR-Agenturen bzw. Rechtsanwaltskanzleien noch nicht gelungen, mir eine Auflistung über den tatsächlichen oder geplanten Beitrag der privaten Wettanbieter zur finanziellen Sportförderung in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Ich hoffe, dass es dem Verband der Europäischen Wettunternehmer möglich ist, mir zeitnah eine detaillierte Antwort zu diesem wichtigen Thema zu übermitteln.“

Anmerkungen der Online-Redaktion: VEWU hat Herrn Hermann das Positionspapier des Verbandes zugeschickt mit dem Hinweis, dass die von ihm gewünschte Auflistung über die geplanten Beiträge der privaten Wettanbieter zur Förderung des Sports erst dann erstellt werden könne, wenn grundsätzlich geklärt ist, wie die ordnungspolitischen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für private Wettanbieter in Deutschland aussehen werden. VEWU hat auch darauf hingewiesen, dass bislang keine der großen Bundesparteien hierzu klare Vorstellungen formuliert habe.

 


Die Linke.PDS

Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen wurden zusammen beantwortet.

„Wir sind gegen eine Liberalisierung des Wettmarktes, weil damit dem Staat Einnahmen entzogen werden, die bislang für die zielgerichtete Förderung von sozialen, kulturellen und sportlichen Projekten eingesetzt werden konnten. Eine Liberalisierung würde auch dem Missbrauch breiteren Raum lassen. Bei einer Liberalisierung müssen strenge Maßstäbe an die Betreiber von Wettbüros gestellt werden, die einen Missbrauch von vornherein ausschließen. Die Gewinne müssen wie Einnahmen aus Gewerbebetrieben versteuert werden.“

 


Klaus Riegert, MdB, Sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen wurden zusammen beantwortet.

"Die CDU hat sich in ihrem Sportprogramm für eine Fortsetzung der Finanzierung des gemeinnützigen Sports durch Mittel aus dem Lotterie – und Glückspielwesen ausgesprochen und bei der Beratung der EU- Dienstleistungsrichtlinie empfohlen, dass  der Bereich Lotterie- und Glückspielwesen dem Ordnungsrecht zugewiesen bleibt.

Die CDU sieht durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in jetziger Vorlage die Sportförderung und damit letztendlich die Wahrnehmung gemeinnütziger Aufgaben durch Sportvereine in Deutschland gefährdet. Dienstleistungen der Daseinsfürsorge – und dazu gehört der Sport – wären durch eine auf Liberalisierung und Wettbewerb reduzierte Dienstleistungsrichtlinie kaum noch möglich. Darüber hinaus ist bei der Umsetzung der Dienstleitungsrichtlinie zu berücksichtigen, dass die Qualität des Angebotes erhalten bleibt und nicht durch das sog. Herkunftslandprinzip ausgehöhlt wird.

Die privaten Wettanbieter sind bisher leider jede Antwort schuldig geblieben, ob sie und wenn  ja , in welchem Umfang sie den gemeinnützigen Sport an den Erlösen aus den Sportwetten beteiligen wollen.

Ungeachtet dessen bleibt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, das mit der mündlichen Verhandlung am 8. November beginnt."

 


Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) dankt allen Sprechern der Parteien / Bundestagsfraktionen für die freundliche Beantwortung der Umfrage.

Markus Maul, Präsident des Verbandes, ist etwas enttäuscht über die doch eher plakativen Aussagen der Parteien. „Wir hatten uns insbesondere zur Frage nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Wettanbieter im Falle einer Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland konkretere Aussagen erhofft. Eine erfreuliche Ausnahme ist die FDP-Fraktion, die zumindest Bereitschaft zeigt, auch über Alternativen der Sportförderung nachzudenken. Auch wenn die Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Wettanbieter zukünftig Aufgabe der Länder sein könnte, hätte man erwarten können, dass die Parteien sich mit der Thematik bereits auf Bundesebene auseinandergesetzt haben.

Für mich bleiben daher nur zwei mögliche Erklärungsansätze: Entweder die Parteien haben in dieser Frage tatsächlich noch keine Konzepte in der Schublade oder aber es ist ihnen noch zu früh, um ihre Vorschläge offen auf den Tisch zu legen.

 


 

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"Deutschland sollte die Liberalisierung des Wettmarktes als Chance nutzen und den milliardenschweren europäischen Markt nicht freiwillig den europäischen Nachbarn überlassen. Auch angesichts leerer Staatskassen ist es an der Zeit, sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen. Ansonsten verpasst Deutschland die Chance, Unternehmern in einem zukunftsträchtigen Wachstumsmarkt einen Standort zu bieten"

Markus Maul,
Präsident VEWU