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Der Verband Europäischer Wettunternehmer
(VEWU) hat bei den großen deutschen Parteien nachgefragt, wie sie
sich zum Thema Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland
stellen.
In unserer Kurzumfrage haben wir den Bundesparteien
folgende Fragen gestellt:
1.Wie steht Ihre Partei zur Liberalisierung des
Wettmarktes in Deutschland?
2. Vorausgesetzt, das Bundesverfassungsgericht stellt mit
seiner erwarteten Entscheidung die Weichen für eine Liberalisierung des
Wettmarktes, welche Vorstellungen hat Ihre Partei zu den ordnungspolitischen
und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für private Wettunternehmer in
Deutschland?
Lesen Sie hier die einzelnen Stellungnahmen der Parteien /
Bundestagsfraktionen:

Dagmar Freitag, MdB, Sportpolitische
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Frage 1:
Wir haben uns stets für eine Ausnahme des
Glücksspielwesens aus dem Wirkungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie
eingesetzt. Wir sind uns der Bedeutung des staatlichen Glücksspielmonopols
für die Finanzierung insbesondere des Breitensports bewusst. Dieses
Monopol ist Grundvoraussetzung für den Erhalt der Breitensportfinanzierung
in unserem Land. Der Deutsche Sportbund hat errechnet, dass im vergangenen Jahr
2004 etwa 510 Millionen Euro an Lottomitteln an den DSB und die
Landessportbünde geflossen sind. Mit großem Interesse erwarten wir
die vom Bundesverfassungsgericht unter Berücksichtigung der
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs zu fällende
Entscheidung zum bestehen staatlichen Wettmonopol. Wir unterstützen die
Forderung der für die Organisation des Glücksspielwesens allein
zuständigen Länder, des Deutschen Sportbundes, der
Landessportbünde und der Spitzenverbände zum Erhalt des
Monopols.
Frage 2:
Die im Januar 2004 von der EU-Kommission
vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie soll die Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit der Dienstleistungserbringer erleichtern und
Binnenmarkt- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Grundsätzlich
soll jeder Anbieter ohne zusätzliche Genehmigungen seine im Herkunftsland
zulässigen Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten erbringen
dürfen. Das Ziel der Liberalisierung des Glücksspielwesens ist in der
Dienstleistungsrichtlinie vorgegeben. Die SPD-geführte Bundesregierung hat
sich stets für eine Ausnahme des Glücksspielwesens in dieser Frage
eingesetzt, insbesondere auf der EU-Sportministerkonferenz am 27./28. April
2005 in Luxemburg. Die Mehrheit der Sportminister hat die Auffassung der
Bundesregierung geteilt. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit
der Länder für das Lotteriewesen können wir uns auf Bundesebene
nicht initiativ in diesem Regelungsbereich betätigen.

Detlef Parr, MdB, Sportpolitischer
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen
wurden zusammen beantwortet.
Richtig ist, dass die dem Staat aus dem
Glücksspiel zufließenden Gewinne heute einen bedeutenden Beitrag zur
Finanzierung der Sportförderung leisten. Allerdings darf nicht
übersehen werden, dass die Frage, ob Sportwetten nur von der Staatlichen
Lotterieverwaltung veranstaltet werden dürfen, wie vom
Bundesverwaltungsgericht angenommen, Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde
ist. Auch ist nicht auszuschließen, dass sich der Europäische
Gerichtshof mit dieser Frage auseinandersetzen und zu dem Ergebnis kommen wird,
dass der Lotteriestaatsvertrag wegen Verstoßes gegen die in Art. 49 EGV
verankerte Dienstleistungsfreiheit als europarechtswidrig einstufen ist.
Deshalb ist es notwendig, rechtzeitig über Alternativen nachzudenken, um
die Finanzierung des Sports auch in Zukunft zu gewährleisten. Laut einem
von der FDP-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist es
möglich, die Ziele, einerseits den Spielbetrieb in geordnete Bahnen zu
lenken und andererseits die Gewinne gemeinnützigen Zwecken
zuzuführen, auch auf andere Weise als durch ein staatliches Monopol zu
erreichen. So seien hinsichtlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke
z.B. steuerliche Maßnahmen oder Selbstverpflichtungen denkbar. In
Anbetracht der unsicheren Rechtslage und im Interesse der Sportförderung
ist es geboten, diese Alternativen sorgfältig zu prüfen.

Winfried Hermann, MdB, Sportpolitischer
Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen
wurden zusammen beantwortet.
Wir befürchten, dass der von der EU-Kommission
vorgelegte Entwurf für eine Dienstleistungsrichtlinie die Verbraucher- und
Umwelt- und Sozialstandards in Deutschland gefährdet. Wir teilen daher die
vielfache Einschätzung, dass die Sportförderung in Deutschland durch
Lotterieerlöse bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
gefährdet wäre. Die Richtlinie ist daher untauglich, da sie in der
vorgelegten Fassung nicht für eine gesellschaftlich breit akzeptierte
Harmonisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes sorgt, sondern
allein auf eine Liberalisierung der Märkte setzt.
Erster zentraler Streitpunkt ist das so genannte
Herkunftslandprinzip, nach dem ein Dienstleister vorwiegend die Gesetze des
Landes, in dem er niedergelassen ist, befolgen muss. Die Vorschriften des
Ziellandes bezüglich z.B. Ausübung, Qualität, Werbung und
Kontrolle der Dienstleistung würden danach vor Ort mit 24 anderen
Rechtssystemen konkurrieren. Diese Vorgehensweise der EU-Kommission ist in
mehreren Anhörungen im Deutschen Bundestag und im Europäischen
Parlament u.a. aus rechts-, europa-, verbraucher- und wirtschaftspolitischen
Gründen heftig kritisiert worden. Hauptsorge ist ein einsetzender
Standortwettbewerb, bei dem zu befürchten ist, dass Verbraucherschutz
abgebaut wird und sich das niedrigste Niveau durchsetzt.
Zweiter zentraler Streitpunkt ist der Anwendungsbereich
der Richtlinie, der auch Dienstleistungen im allgemeinen (wirtschaftlichen)
Interesse umfasst. Viele Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie
Gesundheitsdienste, Kultur, Bildung, audiovisuelle oder soziale
Dienstleistungen können vom Richtlinienentwurf erfasst werden. Wir
befürchten, dass solche Dienstleistungen dann in den Mitgliedstaaten nicht
mehr sachgerecht angeboten werden können. Umso mehr, weil für
Dienstleistungen im allgemeinen Interesse - entgegen den Forderungen des
Europäischen Parlamentes - bisher kein Vorschlag für eine
Rahmenrichtlinie vorgelegt wurde.
Ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen, der Forderungen an die Bundesregierung
für die Verhandlungen in Brüssel vorgibt, ist am 30. Juni im
Bundestag beschlossen worden. Er ist als BT-Drs. 15/ 5832 zu finden. Er sieht
vor, dass der jetzige Richtlinienvorschlag zurückgezogen und grundlegend
überarbeitet wird. Das Herkunftslandprinzip als Kern des
Kommissionsvorschlags wird kritisiert und als nicht erforderlich angesehen. Die
Bundsregierung wird aufgefordert, sich für den Schutz von
Arbeitnehmerrechten, Umwelt- und Verbraucherschutz, den wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalt und für die kulturelle und
sprachliche Vielfalt einzusetzen. Der Geltungsbereich der Richtlinie soll
weiter beschränkt und z.B. Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, das
Internationale Privatrecht und das Lauterkeitsrecht ausgenommen werden. Die
öffentliche Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten sollen bei den
nationalen Behörden des Ziellandes verbleiben. Für fehlerhafte und
gefährliche Dienstleistungen sollen Haftungs- und
Entschädigungsregeln entwickelt werden.
Die GRÜNEN im Europäischen Parlament haben
ebenfalls mehrfach Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge
eingebracht. Auch sie fordern die Beschränkung des Anwendungsbereichs und
langfristig eine Harmonisierung der Regelungen für Niederlassungen und
grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Im Übrigen ist es trotz meiner mehrfachen Bitte
leider den privaten Wettanbietern oder den von ihnen beauftragten PR-Agenturen
bzw. Rechtsanwaltskanzleien noch nicht gelungen, mir eine Auflistung über
den tatsächlichen oder geplanten Beitrag der privaten Wettanbieter zur
finanziellen Sportförderung in Deutschland zur Verfügung zu stellen.
Ich hoffe, dass es dem Verband der Europäischen Wettunternehmer
möglich ist, mir zeitnah eine detaillierte Antwort zu diesem wichtigen
Thema zu übermitteln.
Anmerkungen der Online-Redaktion: VEWU hat Herrn
Hermann das Positionspapier des Verbandes zugeschickt mit dem Hinweis, dass die
von ihm gewünschte Auflistung über die geplanten Beiträge der
privaten Wettanbieter zur Förderung des Sports erst dann erstellt werden
könne, wenn grundsätzlich geklärt ist, wie die
ordnungspolitischen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für private
Wettanbieter in Deutschland aussehen werden. VEWU hat auch darauf hingewiesen,
dass bislang keine der großen Bundesparteien hierzu klare Vorstellungen
formuliert habe.

Die Linke.PDS
Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen
wurden zusammen beantwortet.
Wir sind gegen eine Liberalisierung des Wettmarktes,
weil damit dem Staat Einnahmen entzogen werden, die bislang für die
zielgerichtete Förderung von sozialen, kulturellen und sportlichen
Projekten eingesetzt werden konnten. Eine Liberalisierung würde auch dem
Missbrauch breiteren Raum lassen. Bei einer Liberalisierung müssen strenge
Maßstäbe an die Betreiber von Wettbüros gestellt werden, die
einen Missbrauch von vornherein ausschließen. Die Gewinne müssen wie
Einnahmen aus Gewerbebetrieben versteuert werden.

Klaus Riegert, MdB, Sportpolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Anmerkung der Online-Redaktion: Die beiden Fragen
wurden zusammen beantwortet.
"Die CDU hat sich in ihrem Sportprogramm für eine
Fortsetzung der Finanzierung des gemeinnützigen Sports durch Mittel aus
dem Lotterie und Glückspielwesen ausgesprochen und bei der Beratung
der EU- Dienstleistungsrichtlinie empfohlen, dass der Bereich Lotterie-
und Glückspielwesen dem Ordnungsrecht zugewiesen bleibt.
Die CDU sieht durch die Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie in jetziger Vorlage die Sportförderung und damit
letztendlich die Wahrnehmung gemeinnütziger Aufgaben durch Sportvereine in
Deutschland gefährdet. Dienstleistungen der Daseinsfürsorge
und dazu gehört der Sport wären durch eine auf Liberalisierung
und Wettbewerb reduzierte Dienstleistungsrichtlinie kaum noch möglich.
Darüber hinaus ist bei der Umsetzung der Dienstleitungsrichtlinie zu
berücksichtigen, dass die Qualität des Angebotes erhalten bleibt und
nicht durch das sog. Herkunftslandprinzip ausgehöhlt wird.
Die privaten Wettanbieter sind bisher leider jede Antwort
schuldig geblieben, ob sie und wenn ja , in welchem Umfang sie den
gemeinnützigen Sport an den Erlösen aus den Sportwetten beteiligen
wollen.
Ungeachtet dessen bleibt die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten, das mit der mündlichen Verhandlung
am 8. November beginnt."

Der Verband Europäischer Wettunternehmer
(VEWU) dankt allen Sprechern der Parteien / Bundestagsfraktionen
für die freundliche Beantwortung der Umfrage.
Markus Maul, Präsident des Verbandes, ist
etwas enttäuscht über die doch eher plakativen Aussagen der Parteien.
Wir hatten uns insbesondere zur Frage nach den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für private Wettanbieter im Falle einer Liberalisierung
des Wettmarktes in Deutschland konkretere Aussagen erhofft. Eine erfreuliche
Ausnahme ist die FDP-Fraktion, die zumindest Bereitschaft zeigt, auch über
Alternativen der Sportförderung nachzudenken. Auch wenn die Gestaltung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für private Wettanbieter zukünftig
Aufgabe der Länder sein könnte, hätte man erwarten können,
dass die Parteien sich mit der Thematik bereits auf Bundesebene
auseinandergesetzt haben.
Für mich bleiben daher nur zwei mögliche
Erklärungsansätze: Entweder die Parteien haben in dieser Frage
tatsächlich noch keine Konzepte in der Schublade oder aber es ist ihnen
noch zu früh, um ihre Vorschläge offen auf den Tisch zu legen.
Download der Fragen und Antworten:
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